Die Investition muss in einer einzelnen Immobilie mit einer Mindestfläche von 120 Quadratmetern erfolgen.
Für die Region Attika, die regionalen Einheiten Thessaloniki, Mykonos, Santorini und Inseln mit einer Bevölkerung von über 3.100 Einwohnern wird der Mindestwert der Immobilie zum Zeitpunkt des Erwerbs auf 800.000 € festgelegt. Für alle anderen Regionen des Landes wird der Mindestwert der Immobilie zum Zeitpunkt des Erwerbs auf 400.000 € festgelegt.
Die Investition muss in einer einzelnen Immobilie mit einer Mindestfläche von 120 Quadratmetern erfolgen
Die Umwandlung von Gewerbe- in Wohnimmobilien oder die Restaurierung denkmalgeschützter Gebäude für die Berechtigung zur Golden Visa erfordert weiterhin eine Mindestinvestition von 250.000 €, unabhängig von Größe oder Lage der Immobilie.
Antragsteller, die bereits Eigentum besitzen, können für die Golden Visa in Frage kommen, sofern der Wert der Immobilie die Investitionsschwelle erreicht hat oder derzeit erreicht.